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§1 - Allgemeines

Die Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 - Vertragsschluss und Lieferzeit

Angaben auf unserer Webseite, insbesondere bezüglich des Warenangebots sowie der Preise, stellen kein verbindliches Angebot zum eines Kaufvertrages dar. Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schrftlich etwas anderes vereinbart wird. Eine rechtsverbindliche Vereinbarung kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung auf eine Bestellung des Kunden zustande.

Ist der bestellte Gegenstand trotz unserer Bestätigung nicht oder vorübergehend nicht lieferbar,  werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Können wir innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen nicht liefern, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

§3 - Gefahrtragung

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergab, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Käufer über.

Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers.

Die Versandkosten betragen bei Waren bis 5kg 7,99€.

bei Waren bis 10kg 9,90€

Ab einem Auftragswert von 100€ liefern wir versandkostenfrei.

§4 - Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Ist der Käufer Unternehmer, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

§5 - Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto Kasse bei Empfang der Ware. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Alle Preise verstehen sich ohne Montage, falls dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

Die Rechnungen sind bei Zugang sofort zur Zahlung fällig und zwar ohne Abzug, es sei denn, dass eine andere Zahlungsweise zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden ist.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§6 - Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§7 - Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

Gegen Unternehmern ist eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftungen. Bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens gelten vorstehende Haftungsbeschränkungen nicht.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§8 - Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ein auschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Erfüllungsort ist der Sitz der KAFFEEFIRMA, NORDHORN.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche Regelung ersetzt werden, die der von den Parteien beabsichtigen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

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